Warum AKM
Damit die Musik bzw. ihre Schöpfer existieren können. Denn Musik ist nicht einfach da. Sie wurde geschaffen - von Komponisten und Textautoren. Das Komponieren und Texten ist eine hochqualifizierte Arbeit. Das Ergebnis dieser kreativen Arbeit gehört als geistiges Eigentum den Musik-Schaffenden.
Für die Nutzungen ihres geistigen Eigentums (= ihrer Werke) durch Dritte, wie z.B. Veranstalter, Sendeunternehmer, Anbieter von Online-Diensten, Tonträgerhersteller, haben die Urheber gemäß Urheberrechtsgesetz Anspruch auf eine faire Bezahlung (Tantiemen).
Um zu ihren Tantiemen zu kommen, haben sich die Urheber zu Urheberrechtsgesellschaften zusammengeschlossen, denen sie ihre Rechte zur treuhändigen Wahrnehmung übertragen. Die Komponisten, Textautoren und Musikverleger haben sich zur AKM und zur austro mechana zusammengeschlossen. Auch im Ausland haben sich die musikalischen Urheber und deren Musikverleger zu Urheberrechtsgesellschaften zusammengeschlossen. Die AKM hat mit diesen ausländischen Gesellschaften Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen.
Für die Musiknutzer ist die kollektive Rechtewahrnehmung durch die AKM von großem Vorteil: Sie brauchen nicht von jedem einzelnen Urheber bzw. Verlag, dessen Werk sie öffentlich aufführen oder senden oder online anbieten wollen, eine Lizenz (Nutzungsbewilligung) zu erwerben, sondern sie müssen sich diesbezüglich nur an eine Stelle wenden, die AKM.
Alle Einnahmen der AKM werden - nach Abzug des entstandenen Betriebsaufwandes - zur Gänze an die Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) im In- und Ausland abgerechnet. Der AKM verbleibt kein Gewinn. Die Abrechnung erfolgt nach festen Regeln, die von den Rechteinhabern selbst beschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich programmgemäß d.h. aufgrund der Nutzungen, die auf den Musikprogrammen aufscheinen.
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