Infoblätter

Da die Unterscheidung von „Alttantiemen“ und „Neutantiemen“ (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes) nicht mehr relevant ist, wird die AKM den Jahreskontoauszug – wie bis zu Einführung der Künstlersozialversicherung – nur mehr auf Anforderung an ihre Mitglieder verschicken. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 21. Jänner 2009 hat der bisherigen – für die Kunstschaffenden günstigen – Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) ein Ende gesetzt.

Die nächsten Info-Veranstaltungen in Wien für Komponisten und Musiktextautoren, die an einem Beitritt zu den Gesellschaften interessiert sind bzw. "sich bei der AKM und austro mechana anmelden" wollen, finden am 1. September und am 24. November 2010 statt. Genaueres zur akm*aumeINFO entnehmen Sie bitte dem Anhang. Hinweis: Anmeldung erforderlich, beschränkte Teilnehmeranzahl.

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